Bundesteilhabegesetz nicht mit Autismus vereinbar

Aus einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:

"In Bezug auf das Bundesteilhabegesetz können wir Ihnen mitteilen, dass das Bundesteilhabegesetz nicht nach der Art der Behinderung unterscheidet. Es stellt vielmehr den Menschen mit Behinderung und seine individuellen Bedürfnisse stärker in den Mittelpunkt."

Was in der Theorie gar nicht mal so schlecht klingt, ist in der Praxis jedoch kaum anzutreffen. Oder wie kann es sonst sein, dass vielen Autisten seit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes deutschlandweit deren GdB aberkannt oder ihre Pflegestufe zurückgestuft wurde?

Wie kann ein solches Gesetz überhaupt Anwendung bei Autisten finden, wenn der entscheidende Faktor bei der Gewährung eines GdB die Ausprägung der sozialen Defizite ist? Was ist mit den Autisten, die ihre sozialen Defizite mit hohem Kraftaufwand und auf Kosten ihrer Lebensqualität kompensieren können - sind wir weniger würdig, Unterstützung zu erfahren?

Wann hören wir endlich auf, Autisten zu benachteiligen, die selbst einen großen Teil zu ihrer eigenen Teilhabe an der Gesellschaft leisten können und dies auch Tag für Tag tun?

Wann hören wir endlich auf, Autisten in Schubladen packen zu wollen, die irgendjemand für sie definiert hatte, Ihnen aber eigentlich nicht gerecht werden?

Wann fangen wir endlich an, einfach zuzuhören?

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